Beratung und Beschlussfassung über Bauvorhaben: Errichtung einer Windenergieanlage a) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB b) Aufstellung eines Bebauungsplans
a) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB. Mit Schreiben vom 30.12.2022 (Eingang VG: 05.01.2023) ist das Schreiben zur Trägerbeteiligung im förmlichen Genehmigungsverfahren eingegangen. Es geht um den Antrag der Windpark Börrstadt GmbH & Co.KG, Bremen, auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Börrstadt, Flurstück Nr. 1329. Für die endgültige Entscheidungsfindung bedarf es weiterer Informationen und klärenden Gesprächen mit dem Vorhabenträger. Der Gemeinderat beschloss zunächst das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Börrstadt nicht zu erteilen. Desweiteren beschloss der Gemeinderat, dass bei Terminen bzw. Gesprächen bzgl. der Windenergieanlage ein Beigeordneter anwesend sein soll.
b.) Aufstellung eines Bebauungsplans. Auch die Entscheidung der Ortsgemeinde, auf die Aufstellung eines Bebauungsplans zu verzichten, wäre durch entsprechende Beschlussfassung des Ortsgemeinderates zu beschließen. Der Gemeinderat sieht im Moment keine Notwendigkeit einen Beschluss zu fassen.
Unter Punkt Verschiedenes wurde über folgende Themen informiert: Vorkaufsrechtanfrage einer landwirtschaftlichen Fläche, Sachstand Stromleitung Friedhof, Sachstand Wirtschaftswege „Aalbach“ und „Am Münchwald“, Dorfmoderation mit Bürgerversammlung, Sachstand Wasserrohrbruch an der Kirche, Sachstand Glasfaserausbau.
Punkte die durch Gemeinderatsmitglieder vorgebracht wurden: Ausgleichszahlung vom Vorhabenträger der PV- Anlage Kaiserstraße an die Jagdgenossenschaft, Standorte der Hundekotbeutelspender, Regenrinne Theresienhof.