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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der OG Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil

Betreff: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

hier: Aufstellung des Bebauungsplanes „GI Hintertal“ in der Ortsgemeinde Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

- Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Winnweiler hat am 12.12.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich den Bebauungsplan „GI Hintertal“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Winnweiler hat den Entwurf des Bebauungsplanes „GI Hintertal“ in seiner Sitzung vom 04.04.2024 gebilligt und die Durchführung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich umfasst entsprechend der aktuellen Katasterdaten die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1828 (tlw.), 1847/2 (tlw.), 1862, 1863, 1864, 1865, 1866 und 1867 und weist somit eine Gesamtfläche von ca. 11,3 ha auf. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Darstellungen in der Planurkunde vom März 2024.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines Industrie- und Gewerbegebietes geschaffen werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage an gewerblich-industriellen Flächen und einer allgemeinen geringfügigen Flächenverfügbarkeit in der Region, möchte die Ortsgemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung dieser schaffen. Die Fläche weist eine sehr gute Verkehrsanbindung auf, weshalb sich die Ansiedlung von großflächigen und regionalbedeutsamen Unternehmen anbietet.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Winnweiler befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „GI Hintertal“ ist im Vorentwurf des Flächennutzungsplans als gewerbliche Bauflächen neu ausgewiesen. Sie schließt an die westlich befindlichen Gewerbeflächen an und kann somit als Erweiterung des Gewerbegebietes dienen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, sowie der Geotechnische Bericht wird für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 im Internet unter

https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 2/101, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, öffentlich aus.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgesetzt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Hinweis:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@winnweiler-vg.de übermittelt werden. Auf anderem Weg fristgerecht eingehende Stellungnahmen werden aber ebenfalls beim Verfahren berücksichtigt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Winnweiler, den 12.04.2024
gez. Rudolf Jacob, Ortsbürgermeister
Winnweiler, den 12.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister

Anlage: Geltungsbereich Bebauungsplan „GI Hintertal“