hier: Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Bühne“ in der Ortsgemeinde Sippersfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Sippersfeld hat am 18.06.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich den Bebauungsplan „Auf der Bühne“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.06.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sippersfeld hat den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf der Bühne“ mit der Änderung des Geltungsbereiches in seiner Sitzung vom 29.03.2023 gebilligt und die Durchführung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf der Bühne“ umfasst entsprechend der aktuellen Katasterdaten die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 260, 261/2, 268/2, 270 und 280 (teilweise) und weist somit eine Gesamtfläche von ca. 3,6 ha auf. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Darstellungen in der Planurkunde (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches).
Die Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes begründet sich aus den Planungs- bzw. Entwicklungsvorstellungen der Ortsgemeinde, der Flächenverfügbarkeit, den Katastergrenzen, den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den angrenzenden Nutzungsstrukturen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Neubaugebiet (Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO) und einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ und „Schule“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu schaffen. Es sollen Grundstücke für eine Neubebauung im Allgemeinen Wohngebiet und eine neue Kita auf der Fläche für Gemeinbedarf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes errichtet werden. Die bestehende Grundschule soll innerhalb der Gemeinbedarfsfläche im Bestand gesichert und durch Umbaumaßnahmen erweitert werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Gebäude 2 Zimmer-Nummer 2-101 während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen vom 27.04.2023 bis zum 31.05.2023 zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgelegt:
Montag, Dienstag und Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gegenstand der Auslegung:
| • | Entwurf Planurkunde |
| • | Entwurf Textliche Festsetzungen und Begründung |
| • | Fachbeitrag Naturschutz |
| • | Kampfmittelgutachten |
| • | Gutachten Geruch und Staub |
| • | Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung |
Hinweis:
Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstr. 29, 67722 Winnweiler, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Sippersfeld geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Anlage: Geltungsbereich Bebauungsplan „Auf der Bühne“