Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat Wartenberg-Rohrbach hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wird wie folgt festgestellt und genehmigt:
Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Ortsbürgermeisterin sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeisterin) vertreten haben, wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 22.04.2025 bis 30.04.2025 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung!