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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67655 Kaiserslautern, 07.04.2025

DLR Westpfalz

Fischerstraße 12

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0631-36740

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Imsweiler

Telefax: 0631-3674255

Aktenzeichen: 21200-HA5.1.

E-Mail: dlr-westpfalz@dlr.rlp.de

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Imsweiler

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin

über die Ergebnisse der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Imsweiler, Landkreis Donnersbergkreis liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung

für die Ordnungsnummern von 1.00 bis 219.00

am Dienstag, den 13.05.2025,

in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr,

für die Ordnungsnummern von 220.00 bis 340.01

am Mittwoch, den 14.05.2025

in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr,

am Donnerstag, den 15.05.2025

in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr

in der Gemeindehalle, Raiffeisenstraße 10, 67808 Imsweiler

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Westpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf

Donnerstag, den 15.05.2025, um 13:00 Uhr

in der Gemeindehalle, Raiffeisenstraße 10, 67808 Imsweiler,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Imsweiler zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform bis zum 13.06.2025 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern angefordert werden.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter

https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Westpfalz/V21200

am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.

Im Auftrag
gez.
Jan Emrich