Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
hier: Aufstellung des Bebauungsplanes „PV- Anlage Stockwiese“ der Gemeinde Münchweiler gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung des Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Münchweiler hat am 31.03.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV- Anlage Stockwiese“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Geltungsbereich:
Der Standort für die geplante Solaranlage liegt außerhalb der bebauten Ortslage von Münchweiler a. d. Alsenz südlich der Autobahn A 63 (Kaiserslautern - Mainz) und östlich der Bahnlinie 3320 Hochspeyer - Bad Münster am Stein.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst entsprechend der aktuellen Katasterdaten die Grundstücke mit den Flurstücks- Nummern 1917, 1918, 1957, 1958, 1960, 1961, 1962 und 1963 (teilw.) und weist eine Belegungsfläche von rd. 12 ha auf.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Bernstein Solarparks GmbH & Co. KG beabsichtigt auf Flächen angrenzend zur BAB 63, in der Gemarkung Münchweiler eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich.
Aus energetischer Sicht ist die Fläche für eine solche Nutzung sehr gut geeignet. Vor dem Hintergrund des geringen Konfliktpotenzials mit den Belangen von Natur und Landschaft stellt sich der Bereich aus planerischer Sicht als optimal dar. Weiterhin ist die Förderfähigkeit nach EEG gegeben.
Der Gemeinderat hat bereits am 12.03.2021 den Abschluss des städtebaulichen Vertrages und die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Im Nachgang wurde der Geltungsbereich mit unter durch gesetzliche Vorgaben und die Ergebnisse der Studie zu Freiflächenphotovoltaik- Anlagen angepasst.
Zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen Belangen wurde dem Bauleitplanverfahren ein Zielabweichungsverfahren vorgeschoben. Ein entsprechender Bescheid wird im Laufe des Verfahrens erwartet.
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erfolgt parallel die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Winnweiler mit der Zielsetzung, in dem in Rede stehenden Bereich eine Sonderbaufläche „Photovoltaik“ neu darzustellen, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu genügen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer-Nummer 2-101, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen vom 04.05.2023 bis einschließlich 08.06.2023 zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgelegt:
Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Gegenstand der Auslegung:
| - | Entwurf Planzeichnung |
| - | Entwurf Textfestsetzungen |
| - | Entwurf Begründung Teil A |
| - | Entwurf Begründung Teil B (Umweltbericht) |
Hinweise:
Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstr. 29, 67722 Winnweiler, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Anlage:
Geltungsbereich Bebauungsplan „PV- Anlage Stockwiese“ der Gemeinde Münchweiler