Beratung und Beschlussfassung über 1. Nachtragshaushalt der Ortsgemeinde Börrstadt 2022/2023 a) Vorschläge von Einwohnern (§ 97 Abs. 1 GemO) b) 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan
Der Ortsbürgermeister begrüßte Frau Walter von der Finanzabteilung der VG Winnweiler und übergab ihr das Wort.
| a) | Frau Walter informierte den Rat, dass keine Vorschläge durch Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO eingegangen sind. |
| b) | Frau Walter stellte den 1. Nachtragshaushaltsplan 2022/2023 anhand des Vorberichts vor und erörterte die wesentlichen Punkte. Auftretende Fragen wurden von ihr direkt beantwortet. |
Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte sodann der vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 der OG Börrstadt zu.
Projektvorstellung Schießstandanlage
Der Vorsitzende erläuterte, dass der Landesjagdverband in Betracht ziehe, eine Schießstandanlage auf dem Gebiet der ehemaligen Bunkeranlage zu errichten. Hierzu übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Voigtländer, Herrn Dr. Sven Bischoff und Herrn Dr. Thomas Weber vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV-RLP). Veranschaulicht mithilfe einer Präsentation, stellten sie zunächst den LJV RLP sowie das Modell der Schießstandanlage des LJV in der Bunkeranlage Börrstadt vor. In dem Vortrag wurden die Anwesenden ausführlich über anstehende Maßnahmen zur Realisierung des Projekts informiert. Auch die für die Ortsgemeinde entstehenden Vorteile sowie weitere notwendige Planungen wurden in dem Vortrag angesprochen. Auftretende Fragen der Ratsmitglieder wurden vom Vorsitzenden sowie Herrn Voigtländer, Herrn Dr. Bischoff und Herrn Dr. Weber direkt beantwortet. Bedenken wurden zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende ließ Fragen aus der Einwohnerrunde zu.
Vollzug des BauGB; Aufstellung des Bebauungsplanes "Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung" hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: In der nordwestlichen Gemarkung der Ortsgemeinde Börrstadt wurde im Jahr 2002 der Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg" zur Rechtskraft gebracht. Auf der Gesamtfläche wurde ein Golfplatz mit 18 Bahnen inkl. Übungsgelände und Clubhaus realisiert. Südlich des Clubhauses wurde auf dem Flurstück 2847 eine Fun-Golf Anlage geplant. Auf dem Flurstück 2847 soll nun eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Die derzeitige Planung sieht eine maximale Modulfläche von 4,0 ha vor. Das Flurstück wird komplett umzäunt.
Die innere Erschließung soll über einen Fahrweg in der Mitte der Parzelle erfolgen. Zum Betrieb der Freiflächenanlage ist die Errichtung von zwei Trafostationen notwendig. Zur rechtlichen Sicherung der geplanten Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlage und der Vermeidung wirtschaftlicher und sozialer Härten, werden die zeichnerischen und textlichen Änderungen erforderlich. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg" müssen aufgrund der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage erweitert bzw. angepasst werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg" umfasst demnach nur einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg". Da durch die geplante Änderung die Grundzüge der Planung, d.h. die wesentlichen, den Plan charakterisierenden Planinhalte nicht berührt werden, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg" in Form des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB vollzogen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücksnummer 2847 und hat eine Größe von ca. 6,2 ha. Der Ortsgemeinderat befasste folgenden Beschluss und stimmte diesem zu:
| 1. | Für den im Entwurf vom 28.11.2022 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Golfpark am Donnersberg, 1. Änderung" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. |
Unter Verschiedenes wurde bekanntgegeben:
| - | Es wurden Vorkaufsrechtanfragen für die Landwirtschaftsfläche "Im Münchfeld", FlStNr.: 2656 und für das Gebäude- mit Freifläche, Friedhofstr. 8, FlStNr.: 3156 gestellt. |
| - | Ein Antrag an die Jagdgenossenschaft bezüglich Bezuschussung des Wirtschaftweges, der an der Fa. ISP vorbeiführt, wurde positiv beschlossen. Zuzahlung erfolgt in Höhe von 2233,33 €. Der Vorsitzende bedankte sich bei dem 1. Vorsitzenden Dr. Gerd Karch. |
| - | Kerwen 2023 finden statt. Dieses Jahr findet das 75. Kerwejubiläum statt. Das Kerwe-Programm steht soweit. Der Kerweumzug ist aufgrund von rechtlichen Auflagen noch unklar. Es soll ein Kerwesponsoring stattfinden. Von den umliegenden Firmen sollen so Gelder gesammelt werden zur Finanzierung von Kerweauslagen. OB Windecker stellte 2022 einen Antrag bei den Pfalzwerken um Unterstützung, daher wird die Ortsgemeinde an beiden Kerwen kostenlos folgende Materialien geliefert bekommen: 2 Pavillonzelte (je 5 m x 5 m), 5 Marktschirme (je 4 m x 4 m), 4 Pfalzwerke-Werbebanner (je 3 m x 1 m), 1 Hüpfburg sowie 3 Rollen Tischdecken und 1200 Servietten. |
| - | 2023 findet die Schöffenwahl statt. Börrstadt kann einen Schöffen zur Wahl stellen für das AG Rockenhausen sowie für das AG und LG Kaiserslautern. Sofern kein weiteres Interesse besteht, stellt sich OB Windecker zur Verfügung. |
Im nichtöffentlichen Teil wurden über Grundstücksangelegenheiten 2 Beschlüsse gefasst
| - | Antrag auf Bauvorbescheid, Gebäude- und Freifläche, Friedhofstr. 8, FlStNr.: 3156 |
| - | Reparatur Betonweg Kreuzhof, Höhe Jungkälberstand (Reparatur zwingend notwendig). Desweiteren wurde über Sachstand hinsichtlich der Vertragsverhandlungen Windrad informiert. |