Im Schützenhaus Winnweiler wurde der Erste Waffensachkundelehrgang gem. §7 WaffG durchgeführt.
Die Waffensachkunde ist eine Voraussetzung zum Erwerb einer Waffe.
Die Teilnehmer erwerben ausführliche Kenntnisse in Bereichen wie z. B. Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften. Begriffe des Waffenrechts. Rechte und Pflichten. Kennzeichnung von Waffen und Munition. Aufbewahrung von Waffen und Munition, Notwehr-/Notstandsrecht, Erwerb, Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition, Munitionskunde, Waffentechnik und Waffenhandhabung.
Nach 24 Stunden Seminarzeit und 2 Stunden schriftlicher Prüfung, plus praktischer Prüfung, haben alle 13 Teilnehmer bestanden.
Dazu einen herzlichen Glückwunsch.
Die Waffensachkunde ist Voraussetzung nach § 1 der AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung), Kenntnisse für die Schusswaffen- und Munitionsarten nachzuweisen, damit eine Erlaubnis beantragt werden kann.