Der Ortsgemeinderat Falkenstein hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 wird wie folgt festgestellt und genehmigt
| Erträge | 379.388,54 € |
| Aufwendungen | 336.952,74 € |
| Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) | 42.435,80 € |
| Bilanzsumme Aktiva/Passiva | 846.965,62 € |
| Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag | 94.610,33 € |
Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 11.05.2026 bis 21.05.2026 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.