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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Falkenstein

Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Falkenstein

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung

Der Ortsgemeinderat Falkenstein hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird:

Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 wird wie folgt festgestellt und genehmigt

Erträge

379.388,54 €

Aufwendungen

336.952,74 €

Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag)

42.435,80 €

Bilanzsumme Aktiva/Passiva

846.965,62 €

Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag

94.610,33 €

Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2024 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 11.05.2026 bis 21.05.2026 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.

Winnweiler, den 08.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Jacob (Jacob)
Bürgermeister