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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Terminsbestimmung 2 K 29/23

Aktenzeichen:

 2 K 29/23

Amtsgericht Rockenhausen
Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Lohnsfeld Blatt 787 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz

am Donnerstag, den 08.02.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen

Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal 2

versteigert werden:

Gemarkung

Flur,

Flurstück

Wirtschaftsart u.

Lage

Blatt

BV 4,

Lohnsfeld

2881

Erholungsfläche,

Gebäude- und Freifläche

Kaiserstraße 47

1.076

787

Verkehrswert gemäß § 74a ZVG:

Grundstück:

238.000,00 EUR

Gemäß Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges, vermutliche vollunterkellertes Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und eine Hofscheune mit angebautem Schuppen.

Beschlagnahme: 17.08.2023.

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Vetter
Rechtspflegerin