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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Absetzungsanträge mittels Ableskarte nicht möglich

Die Verbandsgemeindewerke Winnweiler weisen vorsorglich darauf hin, dass ab dem 01.01.2023 Absetzungsanträge nur schriftlich (beispielsweise mittels des in dieser Ausgabe veröffentlichten Vordrucks) gestellt werden könne.

Die bloße Mitteilung des Zählerstandes (beispielsweise mittels Ablesekarte) ist hierzu NICHT ausreichend.

Auch sind die schriftlichen Anträge spätestens am zum 15. Januar 2024 einzureichen. Danach eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werde, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung. Eventuell ist ein kurzer Telefonanruf schon ausreichend.

Ihre
Verbandsgemeindewerke Winnweiler