Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVBl.S.476) zuletzt geändert durch LG vom 28.09.2010 (GVBl. S. 276), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und des § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, vom 16. Dezember 2025, Az.: 1140-0001#2025/0146-0382 Ref_21a, genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" für das Haushaltsjahr 2026 sieht gemäß Feststellungsbeschluss folgende Endzahlen vor:
Erfolgsplan
Erträge — 3.905.980 Euro
Aufwendungen — 3.905.980 Euro
Vermögensplan
Finanzierungsmittel — 5.930.100 Euro
Finanzbedarf — 5.930.100 Euro
Summe des
Wirtschaftsplanes
Einnahmen — 9.836.080 Euro
Ausgaben — 9.836.080 Euro
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind,
werden festgesetzt auf — 860.000 Euro
Zinslose Kredite (Landesdarlehen), deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind,
werden festgesetzt auf — 193.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 350.000 Euro
Von den Verbandsmitgliedern wird, gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", zur Aufwandsdeckung eine Umlage gehoben, die für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzt wird auf:
a) Grundpreis pro angemeldete l/sec. — 6.716,64 EUR
b) Arbeitspreis je m3 — 0,20970874 EUR.
Die Tilgungsleistungen aus zinslosen Darlehen des Landes werden gemäß dem anhängenden Tilgungsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 angefordert.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" liegt zur Einsichtnahme, von Montag, dem 12. Januar 2026, auf die Dauer von 7 Werktagen, während der Dienststunden, im Betriebsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Ramsteiner Weg 2, 67685 Weilerbach, öffentlich aus.