Aktenzeichen:
Datum:
11.09.2021
Amtsgericht Rockenhausen
Abschrift
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Winnweiler Blatt 513 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz
am Mittwoch, den 21.06.2023 um 09:30 Uhr an der Gerichtsstelle, Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen,
Sitzungssaal 1
versteigert werden.
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2
Gemarkung Winnweiler, Flurstück 12/3,
Hof- und Gebäudefläche Alsenzstraße 14 zu 427 m²
Verkehrswert gemäß §§ 74a Abs. 1 ZVG:
Grundstück: 140.000,00 EUR
Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten ist das Grundstück mit einem eingeschoßigen, unterkellerten, Einfamilienwohnhaus (Dachgeschoß ausgebaut) unbekannten Baujahres nebst nicht unterkellertem zweigeschoßigen Anbau mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 115 m² bebaut.
Das vorstehende Grundstück liegt im Sanierungsgebiet.
Beschlagnahme: 07.09.2022.
Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.