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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Information der Jagdgenossenschaft Steinbach zum aktuellen Sachstand sowie Geschäftsjahrabschluss 2024/25

Obwohl die Jagdgenossenschaft bereits informiert hatte, möchten wir hier erst nochmal einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand geben.

Die bisherige Pächterin, hatte Ende 2023/Anfang 2024 eine Verlängerung des Jagdpachtvertrags um weitere zehn Jahre beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch in der Versammlung der Jagdgenossenschaft am 15. Februar 2024 mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.

Auf Grundlage einer einstweiligen Verfügung vom 15. Februar 2024 sowie der Option aus dem bisherigen Vertrag wurde am 23. April 2024 ein neuer Pachtvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren angeboten.

Gegen diese Vertragsvorlage wurde Klage beim Amtsgericht Kaiserslautern eingereicht. Eine erste Verhandlung hat bereits stattgefunden. Ein weiterer Termin zur Beweisaufnahme ist für den 20. Mai 2025 angesetzt.

Es ist daher davon auszugehen, dass noch einige Zeit vergeht, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

Bis dahin erscheint eine erneute Einberufung der Genossenschaftsversammlung wenig sinnvoll und kann aus Kostengründen vorerst entfallen.

Der Vorstand möchte dennoch einen kurzen Bericht zum vergangenen Jagdjahr abgeben:

Jagdjahr 2024/25:

Aufgrund des fehlenden Jagdpachtvertrags wurden im GJ 2024/25 keine Einnahmen erzielt.

Folgende Kosten sind der Jagdgenossenschaft im genannten Zeitraum

entstanden:

  • Verwaltung, Weiterbildung, Kontoführung usw.: 603,89 €
  • Gerichtskosten sowie Anwaltskosten der Klägerin im Rahmen der einstweiligen Verfügung: 2.397,28 €
  • Kosten durch Wildschäden bzw. deren Beseitigung: 920,85 €
  • Gesamtkosten: 3.922,02 €

Gemäß § 12 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes sowie unserer Satzung ist ein Beschluss über die Verwendung des Reinertrags der Genossenschaft erforderlich. Da ein Fehlbetrag vorliegt, schlägt der Vorstand vor, diesen aus den Rücklagen der vergangenen Jahre auszugleichen.

Die Jagdgenossenschaft verzichtet damit ausdrücklich auf eine anteilige Umlage des Fehlbetrags auf ihre Mitglieder.

Haushaltsplan 2025/26:

Der Vorstand übernimmt den beschlossenen Haushaltsplan des GJ 2024/25 für das GJ 2025/26.

Der Aufwand für Maßnahmen zur vorsorglichen Begrenzung von Wildschäden wird dadurch abgedeckt.

Wir gehen davon aus, damit der notwenigen Informationspflicht nach zu kommen.

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
gez. Michael März
Steinbach, 06.05.2025