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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 21/2023
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Ab sofort Briefwahl möglich!

Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 04.06.2023, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,

2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3. online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung

(www.winnweiler-vg.de),

4. per Fax (06302-60234),

5. per Email (wahlen@winnweiler-vg.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die Verwaltung bittet möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Um kurz vor dem Wahltag einen Bearbeitungsstau zu vermeiden, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler