Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Der Ortsgemeinderat Winnweiler hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 wird wie folgt festgestellt und genehmigt:
Erträge — 7.494.157,65 €
Aufwendungen — 6.817.072,29 €
Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) — 677.085,36 €
Bilanzsumme Aktiva/Passiva — 20.556.476,15 €
Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag — 1.153.489,22 €
Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von
10.06.2024 bis 18.06.2024 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.