| - | Bekanntmachung des Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
| - | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Winnweiler hat am 04.04.2024, in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Natur Wohnpark Hochstein, 1. Änderung“ aufzustellen.
Der Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss der Ortsgemeinde Winnweiler wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer Planoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Natur Wohnpark Hochstein, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Winnweiler Gemarkung Hochstein umfasst die Flurstücke mit den Flurstücksnummern: 103/14, 103/15, 103/16, 103/17, 103/18, 103/19 und 103/20 und teilweise 62/7. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 0,4 ha. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist somit identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Natur Wohnpark Hochstein“ und lässt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen und Darstellungen entnehmen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Naturwohnpark Hochstein wird angestrebt, die zeichnerischen Festsetzungen entsprechend der vorgenommenen Bodenordnung durch Verschiebung der Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (Müllsammelstelle) auf eine bisher festgesetzt Straßenverkehrsfläche, den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung, d.h. die wesentlichen, den Plan charakterisierenden Inhalte, nicht berührt werden, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Natur Wohnpark Hochstein“ in Form des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB vollzogen werden. Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom 03.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 im Internet unter
https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 2/101, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, öffentlich aus.
Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgesetzt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@winnweiler-vg.de übermittelt werden. Auf anderem Weg fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls beim Verfahren berücksichtigt.
Unabhängig von der Übermittlung weisen wir darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Entwurf Geltungsbereich
Gemeinde Winnweiler OT Hochstein Bebauungsplan „Natur Wohnpark Hochstein, 1. Änderung“