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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Aufhebungssatzung der Ortsgemeinde Lohnsfeld vom 12.05.2025

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der § 24 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. S. 297) in seiner Sitzung vom 12.05.2025 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

(1) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Viehwaage und des öffentlichen Kühlraumes der Ortsgemeinde Lohnsfeld vom 02.11.1987 wird aufgehoben.

(2) Die Satzung zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. §25 BauGB vom 03.03.2016 wid aufgehoben.

(3) Die Satzung zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts gem. §25 BauGB vom 10.12.1997 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lohnsfeld, den 12.05.2025
Gez. Daniel Korn, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Winnweiler, den 06.06.2025
gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister