Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für Mittwoch, den 31.05.2023 zu einer Sitzung, ins Rathaus, eingeladen. Zunächst ging es darum, dass der am 23.02.2023 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fischerhüttwiesen“ aufgrund formaler Mängel teilweise rechtswidrig war. Die Verwaltung hatte aus diesem Grund den Beschluss nicht veröffentlicht. Es war notwendig geworden, hier die ursprünglich vorgesehene Ausgleichsflächenplanung zu ändern. Dies sei mittlerweile erfolgt. Aufgrund der Anpassungen im Bebauungsplan ist dieser erneut öffentlich auszulegen.
Es entwickelte sich im Rahmen der Beratung eine Diskussion über die grundsätzliche Frage der Umsetzung der Planung. Die Ratsmitglieder Oskar Knobloch und Christa Mayer (beide SPD), führten aus, dass sie mittlerweile ihre Haltung zu diesem Projekt überdacht hätten und aus Gründen des Hochwasserschutzes die Planung insgesamt ablehnten.
Letztendlich beschloss der Ortsgemeinderat bei 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die Rücknahme des Satzungsbeschlusses sowie die Billigung des vorgelegten aktualisierten Entwurfes des Bebauungsplanes und beauftragten die Verwaltung mit der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Bau eines Radweges entlang der Zellertalbahn, zwischen der K 39 und der Autobahnbrücke. Der Bürgermeister führte aus, dass im Rahmen des Bundesprogrammes „Stadt/Land“ eine Förderung von 149.400 €, bei geschätzten Kosten von 166.000,00 €, gewährt worden sei. Die Restkosten übernehme der Kreis zu 50%. Weitere 2,5% übernehme die VG Winnweiler, so dass von der OG Winnweiler noch ein Betrag von 4.150,00 € zu finanzieren ist. Da die Submission der entsprechenden Ausschreibung am 06.06.2023 vorgesehen sei, wäre es sinnvoll, den Ortsbürgermeister zu bevollmächtigen, im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden den Auftrag zum Bau des Radweges zu erteilen. Dem stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig zu.
Es folgte die Wahl von 2 Bewerber/innen für die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 für das Landgericht Kaiserslautern und 4 Bewerber/innen für die Vorschlagsliste für das Amtsgericht Rockenhausen. Die Wahlen fanden geheim statt.
Im Anschluss ging es um die Beauftragung der Chamaelion AG, Montabaur, mit der Erstellung einer neuen Homepage der Ortsgemeinde Winnweiler. Der Vorsitzende führte aus, dass die Kommunen bzw. die öffentliche Hand insgesamt verpflichtet sei, die jeweiligen Homepages barrierefrei zu gestalten. Außerdem müssten alle öffentlichen Stellen ab 01.01.2025 im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes alle Leistungen ausnahmslos auch digital anbieten. Dies bedeute, dass z. B. auch ein Onlinepayment oder eine digitale Signatur implementiert sein müssen. Aus diesen Gründen habe die Verbandsgemeinde die Chamaelion AG Montabaur mit der Erstellung einer neuen, diese Voraussetzungen erfüllenden Homepage, beauftragt. Diese gehe demnächst online. Die Chamaelion AG hat nun angeboten, für die Ortsgemeinden der VG Winnweiler so genannte Subsites zum Nettopreis von 1.061,10 € zu erstellen. Hinzu kommt eine monatliche Wartungspauschale von 37,80 € netto. Bei Beauftragung von 5 Subsites wird ein Rabatt in Höhe von 5%, bei der Beauftragung von 10 Subsites von 10% eingeräumt. Die Subsites sind direkt über die jeweilige Domain der Ortsgemeinden erreichbar. Auch die Gestaltung ist individuell. Der Nutzer erkenne nicht, dass es eine Subsite ist. Insbesondere die Schnittstellen zum Onlinezugangsgesetz sind an die der VG-Seite angepasst, so dass z. B. kein eigenes Onlinepayment oder Signaturprogramm notwendig ist. Der Ortsbürgermeister beantwortete in diesem Zusammenhang Fragen.
Der Ortsgemeinderat beauftragte schließlich einstimmig, bei der Chamaelion AG, Montabaur, die Erstellung einer Subsite zur Homepage der VG Winnweiler zum Preis von max. 1.061,10 € netto einmalig und zur Wartung max. 37,80 € netto monatlich.
Ein nichtöffentlicher Teil, in dem der Ortsbürgermeister ermächtigt wurde, Verträge über Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen abzuschließen und in dem dem Abschluss einer Sanierungsvereinbarung zugestimmt wurde, schloss sich an.