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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 24/2025
Amtlicher Teil
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Hunde, Anleinpflicht, Hinterlassenschaften und sonstige Vorfälle

Aufgrund der aktuellen Lage und immer wieder eintretenden Beschwerden, möchten wir einige Information zum Umgang mit Hunden für ein gemeinschaftliches Miteinander mitteilen.

Hierzu nochmal die wichtigsten Vorschriften:

Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.

Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

In öffentlichen Anlagen ist es untersagt, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen.

Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Die Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Hier ist Ihre Mithilfe gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten alleine weder den Hundehaltern noch ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie:

Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen und das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen ist, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich können Ihnen dabei die so genannten Hundekotbeutel sein.

Diese erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler.