Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Winnweiler hat am 07.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Beschlusses vom 13.12.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Breitenstein“ beschlossen. Mit Beschluss vom 13.12.2022 hatte der Ortsgemeinderat beschlossen, für das Plangebiet „Breitenstein“ einen Bebauungsplan zur Schaffung von Wohnbauflächen und einer Fläche für ein Dorfgemeinschaftshaus aufzustellen. Von den Planungen wird aus wirtschaftlichen Gründen Abstand genommen. Die Mehrkosten für die Planung und für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, sowie der erhöhte Aufwand für die Ableitung des Niederschlagwassers und der zusätzlich erhöhte bauliche Aufwand führten unter Anderem zu dieser Entscheidung. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hochstein die Flurstücke mit der Flurstücksnummer 243, 244 und 248. Mit Vollzug dieser Bekanntmachung ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2022 rechtskräftig und das Verfahren somit eingestellt.
Abgrenzung Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Breitenstein“