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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 29/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

hier: Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchstraße, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Sippersfeld im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

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Bekanntmachung des Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Sippersfeld hat am 30.06.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom April 2022.

Der Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss der Ortsgemeinde Sippersfeld wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Ortsgemeinde Sippersfeld beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes „Kirchstraße“. Die Teilbereiche B und C (Flurstücksnummer 151, 152, 153, 154, 155 und 156) sollen aufgehoben werden. Diese Flächen sollen künftig als private Grünflächen (Gartengrundstücke) genutzt werden. Das Plangebiet wird derzeit als Gartenland (Schrebergärten) im Innenbereich genutzt. Im Zuge der Nachverdichtung soll der vordere Bereich als Wohnbauland entwickelt werden. Die rückwärtigen Gartengrundstücke werden in ihrer Funktion weiterhin gebunden.

Öffentliche Auslegung:

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 28.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer-Nummer 2-101, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgelegt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gegenstand der Auslegung:

- Planurkunde

- Textliche Festsetzungen

- Begründung

Hinweis:

Bei abgegebenen Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend zur Auslegung, kann der Bebauungsplan bestehend aus der Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung im Internet, unter www.winnweiler-vg.de unter der Rubrik: Rathaus, Bauen und Wohnen, Bauleitplanung, Bauleitpläne im Verfahren abgerufen bzw. eingesehen werden.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Sippersfeld, den 20.07.2022

Winnweiler, den 20.07.2022

Verbandsgemeindeverwaltung

gez. Martina Lummel-Deutschle

gez. Rudolf Jacob

Ortsbürgermeisterin

Bürgermeister

Anlage:

Plan Geltungsbereich:

Gemeinde Sippersfeld, Bebauungsplan „Kirchstraße, 1. Änderung“