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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 29/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Winnweiler für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rockenhausen und des Land- und Amtsgerichts Kaiserslautern

Die Ortsgemeinderäte der Verbandsgemeinde Winnweiler haben in ihren Sitzungen in der Zeit vom 26.04. bis 07.07.2023 die Beschlüsse über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Land- und Amtsgericht Kaiserslautern und das Amtsgericht Rockenhausen gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis 30.07.2023 zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 1-203, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung, in der Zeit vom 31.07. bis 06.08.2023, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Winnweiler, den 21.07.2023
gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister