Ortsbürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Ortsgemeinderates für den 27.06.2023 zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses eingeladen.
Zunächst stand die Abwägung und der Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Schleifbach“ auf der Tagesordnung. Hier handelt es sich um den Bereich, in dem aktuell das Ärztehaus entsteht. Nach Abschluss der 2. Offenlage waren keine wesentlichen Einwendungen mehr vorgetragen worden, so dass entsprechende Anregungen und Bedenken nur zur Kenntnis zu nehmen waren. Der Satzungsbeschluss, verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, die entsprechende Bekanntmachung zu veranlassen, wurde vom Ortsgemeinderat ohne größere Aussprache einstimmig beschlossen.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023. Der Ortsbürgermeister führte aus, dass die Ortsgemeinde Winnweiler notwendige Mehreinnahmen, in Höhe von 388.499,00 € benötigt, um den Nachtragshaushalt 2023 ausgleichen zu können. Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, könnte man eventuelle Haushaltsmittel bei den freiwilligen Leistungen einsparen. Vom Referat Finanzen der Verbandsgemeindeverwaltung wurde eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen (Kerwe, Weihnachtsmarkt, Gemeindebücherei, Museum, Festhaus, Bürgerhäuser, Spielplätze) der Ortsgemeinde Winnweiler erstellt. Der Ortsgemeinderat vertrat die Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine freiwilligen Leistungen gestrichen werden sollten. Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, der auch notwendig ist, um am kommunalen Entschuldungsprogramm für Kommunen teilnehmen zu können, über das die Ortsgemeinde rund 1,5 Mio. € zu erwarten hat, wurde, nach einer ausgiebigen Diskussion, bei 5 Enthaltungen einstimmig beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A von 345 auf 483 Punkte, die Grundsteuer B von 471 auf 659 Punkte und die Gewerbesteuer von 406 auf 420 Punkte, rückwirkend zum 01.01.2023 zu erhöhen.
Im folgenden Punkt beauftragte der Ortsgemeinderat die Verwaltung einstimmig, die Weichen für die Antragstellung zur Teilnahme am Programm zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz zu stellen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, alle notwendigen Schritte zur Erstellung eines Vertrages zur Teilnahme an diesem Programm vorzunehmen. Der Ortsgemeinderat entscheidet abschließend über den Teilnahmevertrag nach dessen Vorlage durch das Land.
Als nächster Tagesordnungspunkt stand die Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen bezüglich eines Industriegebietes, im Bereich der B 48/L 401 auf der Agenda. Der Ortsbürgermeister führte aus, dass in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Alsenbrück-Langmeil die Fläche zwischen B 48/Erdaushubdeponie/L 401 und dem zweiten, nach Alsenbrück führenden Wirtschaftsweg, als Industriegebietsfläche ausgewiesen ist. Sowohl der Ortsbeirat, als auch der Ortsgemeinderat hatten der Ausweisung dieser Fläche zugestimmt. Es handele sich quasi um die gespiegelte Fläche des momentan in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Industriegebiet Lorenheck“, in der Ortsgemeinde Lohnsfeld. Im Zusammenhang mit der Beteiligung der Ortsgemeinde Winnweiler an diesem B-Planverfahren der Ortsgemeinde Lohnsfeld, hatte der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister am 31.03.2023 beauftragt, Vorgespräche zur Umsetzung dieses Gewerbe- und Industriegebietes zu führen. Aus raumordnerischen Gründen sollen nur Betriebe mit einem Mindestflächenbedarf von 1 ha angesiedelt werden.
Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen, in denen sich die Ortsgemeinde Winnweiler befindet, ist eine Entwicklung durch die Ortsgemeinde selbst nicht möglich, da die Kosten für Bauleitplanung und Grunderwerb nicht finanzierbar sind. Die Immo 150 PMS GmbH & Co KG, die derzeit auch die Entwicklung des Industriegebietes Lorenheck in der Ortsgemeinde Lohnsfeld betreibt, hat grundsätzliches Interesse signalisiert, zu den gleichen Rahmenbedingungen wie mit der Ortsgemeinde Lohnsfeld vereinbart, auch den Winnweilerer Teil zu planen und zu erschließen. Hierzu wäre zunächst ein städtebaulicher Vertrag zur Schaffung von Bauplanungsrecht abzuschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre dieser um eine Erschließungsvertrag zu ergänzen. Bei diesem Vorgehen hätte die Ortsgemeinde Winnweiler keinerlei Kostenrisiko.
Nach einer kurzen Auspsrache beschloss der Ortsgemeinderat bei 1 Nein-Stimme, dass grundsätzlich die Bereitschaft zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Immo 150 PMS GmbH & Co KG, zur Entwicklung und Vermarktung der in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes enthaltenen Fläche, zwischen B 48/Erdaushubdeponie/L 401 und dem zweiten, nach Alsenbrück führenden Wirtschaftsweg, besteht. Es soll ein Gespräch mit einem Vertreter der Immo 150 PMS GmbH & Co KG stattfinden, bezüglich der Vorstellung, welche Industriebetriebe angesiedelt werden sollen und zu Fragestellung der Erschließung, insbesondere zu den Schnittstellen zur Planung der Ortsgemeinde Lohnsfeld (IG Lorenheck).
Mehrere Anlieger der Straße „An den Hopfengärten“ hatten sich mit einem Vorschlag, 8 verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in dieser Straße, an die Ortsgemeinde Winnweiler gewandt.
Der Ortsbürgermeister hat in einem Gespräch mit einem Teil der Anwohner bereits auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten diesbezüglich hingewiesen. Lediglich die Punkte Anbringung einer elektronischen Geschwindigkeitsanzeigetafel, sowie die Installierung von Pollern gegenüber den Parkbuchten, um das Ausweichen von Fahrzeugen auf den Bürgersteig zu verhindern, seien in der Zuständigkeit der Orts- bzw. Verbandsgemeinde. Bei allen anderen Punkten seien die Zuständigkeiten von Kreis und LBM betroffen, da es sich um eine Kreisstraße handele.
Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen, dass gegenüber den 3 mittleren Parkbuchten jeweils 1 Poller gesetzt wird. Dies unter der Bedingung, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden und eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m nicht unterschritten wird. Weiterhin beschloss der Ortsgemeinderat bei 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, dass man grundsätzlich der Anbringung einer mobilen elektronischen Anzeigetafel zustimmt. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, Angebote für eine elektronische Anzeigetafel einzuholen.
Es herrschte Einigkeit im Ortsgemeinderat darüber, dass dem Antrag der Anwohner, die Straße am Wochenende für Motorräder zu sperren, nicht zugestimmt wird. Ansonsten solle der Antrag mit dem Hinweis, dass er von der Ortsgemeinde unterstützt wird, an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Im Anschluss informierte der Ortsbürgermeister den Ortsgemeinderat, dass im Bundeshaushalt 2023 Mittel für das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ vorgesehen sind. Bis zum 15.09.2023 haben Kommunen Zeit, entsprechende Anträge einzureichen. Die maximale Zuschusshöhe des Bundes liegt bei 75% und die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000,00 €.
Die Kosten für die Gestaltung des Lohnsbachparks aus 2020 betragen 1.018.000,00 € und die Kosten für die Sport- und Freizeitanlage aus 2021 betragen 321.000,00 €. Somit wäre von einer Gesamtsumme von ca. 1,34 Mio. € auszugehen. Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat bei 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, den Förderantrag mit dieser Summe zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den entsprechenden Antrag fristgerecht einzureichen.
Zum Abschluss informierte der Ortsbürgermeister den Ortsgemeinderat über das Ergebnis der durchgeführten Submission für die Baumaßnahme „Jugend- und Freizeitgelände“. Bei der Skater-Anlage betragen die Mehrkosten rund 30.000,00 €. Dies ist auch die einzige Maßnahme, wo eine größere Fläche versiegelt werden würde. Falls man auf die Skater-Anlage verzichten würde, liege die Baumaßnahme wieder im Kostenrahmen. Nach einer kurzen Beratung beschloss der Ortsgemeinderat bei 2 Enthaltungen einstimmig, den Auftrag an die Firma Horn, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, zu vergeben, wobei der Bau der Skater-Anlage vorerst nicht umgesetzt werden soll.
Es folgte ein nichtöffentlicher Teil, in dem der Ortsgemeinderat den Erwerb von 2 Flurstücken im Außenbereich beschlossen hat.