| Aktenzeichen: | 1 K 32/22 |
| Datum: | 09.05.2023 |
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Börrstadt Blatt 1041 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz
am Mittwoch, dem 30.08.2023 um 9:00 Uhr
im Amtsgericht Rockenhausen
Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen
Erdgeschoß, Sitzungssaal I
versteigert werden:
| Gemarkung | BV 3, Börrstadt |
| Flur, Flurstück | 3283/1 |
| Wirtschaftsart u. Lage | Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 5 |
| m² | 648 |
| Blatt | 1041 |
| Verkehrswert gemäß § 74a ZVG: | |
| Gründstück: | 310.000.-- EUR |
| Hälfteanteile jeweils: | 155.000.-- EUR |
Gemäß Gutachten handelt es sich um Einfamilienhaus mit Nebengebäude, Hof und Garten. Das Objekt ist überwiegend saniert und modernisiert.
Beschlagnahme: 30.11.2022.
Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.