Die Fließgewässer dienen den Anliegern oftmals zum Bewässern des Gartens. Aufgrund der zur Zeit herrschenden Trockenheit weisen wir darauf hin, dass die Entnahme von Wasser nur mit Handschöpfgeräten (z.B. Gießkanne, Eimer) gestattet ist. Verwenden Sie alternativ Regenwasser zur Gartenbewässerung. Eine Entnahme von Wasser mit Pumpen ist nur mit Genehmigung zulässig. Gewässer dürfen nicht aufgestaut werden, da dies die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen behindert.