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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Gemeinderatsitzung Börrstadt vom 14.12.2022

Vorstellung Vorentwurf "Solarpark Börrstadt" & Beratung

Die EnBW Solar GmbH plant die Entwicklung und Errichtung eines interkommunalen Solarparks innerhalb der Ortsgemeinden Börrstadt und Imsbach. Entlang der Autobahn A63 und der Landesstraße L401 ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehen. Die interkommunale Anlage soll insgesamt eine Fläche von ca. 41 ha aufweisen, davon ca. 23 ha innerhalb von Börrstadt. Die Anlagenleistung beträgt insgesamt etwa 37 MWp. In der Photovoltaik-Studie der Verbandsgemeinde Winnweiler wurden fast alle Teilflächen des vorgesehenen Solarparks als Potentialflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgewiesen. Der Ortsgemeinderat in Börrstadt hat am 20.09.2022 den Antrag beschlossen, diese Flächen in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Winnweiler aufzunehmen.

Bebauungsplan "Solarpark Börrstadt"

hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung:

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 BauGB nicht privilegiert sind, ist für ihre Errichtung ein Bebauungsplan notwendig. Mit dem Bebauungsplan sollen sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Das betreffende Gebiet liegt innerhalb der Ortsgemeinde Börrstadt westlich des Siedlungskörpers Börrstadt. Es liegt zum Großteil entlang einer stark vorgeprägten Infrastruktur, der in Ost-West-Richtung verlaufenden Autobahn A63 und der L401, südöstlich der Stelle, an der sich beide Straßen schneiden und westlich der K45. Die Fläche wird in 4 Teilflächen aufgeteilt, wovon Teilbereich A etwa 4,1 ha, Fläche B etwa 6,1 ha, die Fläche C ca. 1,8 ha und Fläche D 10,8 ha umfasst. Alle Teilflächen werden aktuell ackerbaulich genutzt. Die Flächen sind über Pachtverträge für die Dauer von 30 Jahren gesichert. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind durch den Vorhabenträger (EnBW Solar GmbH) zu tragen. Entsprechende Vereinbarungen werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages getroffen. Durch den Bebauungsplan wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik ausgewiesen, welches aus insgesamt vier größeren Teilflächen auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Börrstadt besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt weiterhin, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden soll. Die Verbandsgemeinde Winnweiler wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beratung und Beschlussfassung über Anpassung der Grundsteuer B

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Grundsteuer B ab dem 01.01.2023 von 430 v.H. auf 465 v.H. festzusetzen.

Bebauungsplan "Golfpark am Donnersberg"

hier: Antrag auf Einleitung des Änderungsverfahrens gem. § 13 Abs. 1 BauGB:

Die WVE GmbH Kaiserslautern, in Vertretung der noch zu gründenden Betreibergesellschaft, stellte den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg". Zur Sicherung einer zeitnahen Realisierung einer PV-Freiflächenanlage auf einer Teilfläche des Golfplatzes, ist für die Änderung des Bebauungsplanes „Golfpark am Donnersberg" die Durchführung des Verfahrens, gemäß § 13 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren grundsätzlich gegeben. Der Ortsgemeinde Börrstadt werden keine Kosten entstehen, da sich die noch zu gründende Gesellschaft zur Kostenübernahme verpflichtet. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung inkl. der möglichen Flächenbelegung mit Photovoltaikmodulen werden dem Ortsgemeinderat Börrstadt im Rahmen des Entwurfsannahme bzw. Aufstellungsbeschlusses vorgestellt und näher erläutert. Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Änderungsverfahrens gem. § 13 Abs. 1 BauGB gemäß Antrag vom 28.11.2022 zu.

Bekanntgabe von Spenden

Der Vorsitzende informierte den Rat über die in 2022 eingegangenen Spenden in Höhe von 316,50 €. Der Gemeinderat nahm die Annahme der Spenden zustimmend zur Kenntnis.

Torsten Windecker, Ortsbürgermeister