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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bundestagswahl und Wahl der Landrätin / des Landrats des Donnersbergkreises am 23. Februar 2025

In der Woche vom 27.01.2025, bis spätestens zum 02.02.2025, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung (www.winnweiler-vg.de),
  4. per Fax (06302-60234),
  5. per Email (wahlen@winnweiler-vg.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Vorfeld bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Wir werden jeden Antrag alsbald möglich abarbeiten und Ihnen die Briefwahlunterlagen übersenden.

Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass auch bei frühzeitiger Beantragung der Briefwahlunterlagen die Ausgabe erst dann erfolgen kann, wenn seitens der Druckereien alle Unterlagen an uns ausgeliefert wurden. Dies kann nach Mitteilung des Landeswahlleiters bis zum 07.02.2025 dauern. Bis dahin möchten wir Sie bitten, von einer persönlichen Vorsprache abzusehen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler