Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Winnweiler hat am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Beschlusses vom 25.05.2010 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kaiserstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1861 (tlw.), 1862, 1863, 1864, 1865, 1866 und 1867. Seid der Offenlage von 2012 wurde das Verfahren nicht weiter fortgeführt. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und neuer gesetzlicher Regelungen wurde das Verfahren nicht wieder aufgegriffen. Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 den Beschluss gefasst für fast den gleichen Geltungsbereich der Bebauungsplan „GI Hintertal“ aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen bei beiden Verfahren die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines Industrie- und Gewerbegebietes geschaffen werden. Mit Vollzug dieser Bekanntmachung ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.05.2010 rechtskräftig und das Verfahren somit eingestellt.
Abgrenzung Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Kaiserstraße“