„2024-01 Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Winnweiler – PV- Anlage Stockwiese in der Gemarkung Münchweiler“
-Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB-
Der Verbandsgemeinderat Winnweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2025, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, bestehend aus Plan, Begründung mit Umweltbericht, sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschlossen.
Anlass der Änderung des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Winnweiler ist das Bestreben der Gemeinde Münchweiler an der Alsenz Flächen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im Außenbereich im Parallelverfahren zu sichern. Das Plangebiet soll somit im Zuge der Flächennutzungsplanänderung als „Sonderbaufläche Erneuerbare Energien: Photovoltaik-Freiflächenanlage“ dargestellt werden.
Im Vorfeld wurde eine vereinfachte raumordnerischen Prüfung gem. § 18 LPlG sowie ein Zielabweichungsverfahren gem § 6 ROG i.V.m. § 10 Abs. 6 LPlG, welches von der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (SGD Süd) positiv beschieden (05/2023) wurde, durchgeführt.
Das Plangebiet liegt außerhalb der bebauten Ortslage von Münchweiler a. d. Alsenz südlich der Autobahn A 63 und östlich der Bahnlinie 3320. Die gesamte Fläche des Änderungsbereichs umfasst ca. 14, 1 ha und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Münchweiler a.d. Alsenz: 1917, 1918, 1957, 1958, 1960, 1961, 1962 und 1963 (tlw.).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den abgedruckten Lageplänen.
Der Entwurf der „2024-01 Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Winnweiler – PV- Anlage Stockwiese in der Gemarkung Münchweiler“, bestehend aus Plan, Begründung mit Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung des Verbandsgemeinderates wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Infomationen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom
28.07.2025 bis einschließlich 01.09.2025
im Internet unter www.winnweiler-vg.de unter der Rubrik, Rathaus, Bauen und Wohnen, Bauleitplanung, Bauleitpläne im Verfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen der Teilfortschreibung zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 2/101, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, öffentlich aus.
Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgesetzt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Gegenstand der Auslegung:
| 1. | Bekanntmachung |
| 2. | Planzeichnung Teilfortschreibung |
| 3. | Begründung mit Umweltbericht |
| 4. | FB Naturschutz |
| 5. | Artenschutzrechtliche Voreinschätzung |
| 6. | Vegetationskundliche Kartierungen |
| 7. | Abschätzung des Oberflächenwasserabflusses sowie Planung von Maßnahmen zur Abflussverzögerung und zum temporären Rückhalt von Überschusswasser |
| 8. | Gutachten zum Blendrisiko |
| 9. | Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Schmetterlings- Gutachten |
| 10. | Potentialflächenermittlung für PV- Freiflächenanlagen |
| 11. | Gutachten Kampfmittel |
| 12. | Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 13. | Umweltbezogene Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB: |
| - | Deutsche Bahn AG vom 29.07.2024: Oberflächen- und sonstige Abwässer, Neupflanzungen, Immissionen, Schadstoffeinträge |
| - | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 16.07.2024: Vorrangflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen |
| - | Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V. & Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Rheinland-Pfalz e.V. Haus des Waldes vom 25.07.2025: naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Gestaltung von Solarparks |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 26.07.2024: Boden und Baugrund, Rutschungs- und Wasserempfindlichkeit, Kompensationsflächen |
| - | Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 29.07.2024: Lichtimmissionen, Oberflächenwasser |
| - | Planungsgemeinschaft Westpfalz vom 25.07.2024: Raumordnerische Ziele, Vorranggebiet Landwirtschaft, Vorranggebiet Regionaler Biotopverbund, Erhalt von Gehölzbeständen, Bodenschutz, Gewässer, Sicherung von Lebensräumen, Hochwasser- und Starkregengefahren |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 13.08.2024: Oberflächenentwässerung, Gewässer, Starkregenvorsorge, Bodenschutz |
| - | Verbandsgemeinde Winnweiler – Werke / Referat 5 vom 12.07.2024: Entwässerungssituation |
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Teilfortschreibung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@winnweiler-vg.de übermittelt werden. Auf anderem Weg fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls beim Verfahren berücksichtigt.
Unabhängig von der Übermittlung weisen wir darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.