Im Hinblick auf die Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes, das ab dem 1.7.2021 in Kraft tritt,werden die Kindertagesstätten mit zusätzlich bereitgestellten Landesmitteln zur Ausstattung der Übermittagsbetreuung der Kinder gefördert.
Für die Kindertagesstätten der VG Winnweiler wurden hierfür die Anträge gestellt, deren Bewilligung nunmehr mit einen Betrag von 35.0000 Euro erfolgt ist.
Die Mittel werden dieser Tage ausbezahlt und dazu verwendet, die Küchensituation und auch als zweite Fördermöglichkeit die Schlafsituation zu optimieren.