Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Der Ortsgemeinderat Sippersfeld hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wird wie folgt festgestellt und genehmigt:
| Erträge | 1.704.883,10 € |
| Aufwendungen | 1.693.836,94 € |
| Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) | 11.046,16 € |
| Bilanzsumme Aktiva/Passiva | 9.256.720,26 € |
| Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag | 5.528.695,95 € |
Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Ortsbürgermeisterin sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeisterin) vertreten haben, wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2020 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 04.08.2022 bis 12.08.2022 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.