Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Der Ortsgemeinderat Höringen hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 wird wie folgt festgestellt und genehmigt:
| Erträge | 747.558,90 € |
| Aufwendungen | 725.367,71 € |
| Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) | 22.191,19 € |
| Bilanzsumme Aktiva/Passiva | 3.023.985,78 € |
| Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag | 980.924,41 € |
Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2019 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 04.08.2022 bis 12.08.2022 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.