Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 31/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lohnsfeld

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung des Bebauungsplanes „Schäferdelle, 2. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

-

Bekanntmachung des Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

-

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Lohnsfeld hat am 06.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schäferdelle, 2. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Der Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss der Ortsgemeinde Lohnsfeld wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke der Flurstücksnummern 2005/10, 2005/4, 2005/11 und 2006/1. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung hat eine Gesamtfläche von ca. 0,2 ha. und ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Schäferdelle“ setzt u.a. eine Stichstraße mit Wendehammer für die interne Erschließung fest. Im Zuge der Erschließung des umgebenden Gewerbegebietes, ist es erforderlich, eine zusätzliche Stichstraße sowie eine Versorgungsanlage (Trafostation) festzusetzen, die in der ursprünglichen Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht enthalten war. Es erfolgt daher im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes, die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie einer Versorgungsfläche.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB, ohne Umweltbericht und ohne frühzeitige Beteiligungen, aufgestellt werden. Da im Bereich der Straßenfortsatzes eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird, ist es erforderlich, eine allgemeine Vorprüfung gemäß §7 LUVPG durchzuführen.

Öffentliche Auslegung:

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer-Nummer 2-101, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgelegt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gegenstand der Auslegung:

- Bebauungsplanentwurf

- Textteil zum Bebauungsplan

- Allg. Vorprüfung nach UVPG

Hinweis:

Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstr. 29, 67722 Winnweiler, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend zur Auslegung können die Unterlagen im Internet, unter www.winnweiler-vg.de unter der Rubrik: Rathaus, Bauen und Wohnen, Bauleitplanung, Bauleitpläne im Verfahren abgerufen bzw. eingesehen werden.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Lohnsfeld, den 04.08.2023
Winnweiler, den 04.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Walter Bertram
gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister
Bürgermeister

Anlage:

Plan Geltungsbereich:

Gemeinde Lohnsfeld, Bebauungsplan „Schäferdelle, 2. Änderung“