Bei dem Weg, der hinter dem Bouleplatz die Bahnlinie unterquert und dann in den Weg zur Kläranlage bzw. zur B 48 mündet, handelt es sich um einen Fussweg. Insbesondere darf dieser Weg nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Die Benutzung mit motorisierten Fahrzeugen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.