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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 32/2022
Amtlicher Teil
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Benutzung des Fuß- und Radweges zwischen Hochstein und der Kläranlage

Bei dem Weg, der hinter dem Bouleplatz die Bahnlinie unterquert und dann in den Weg zur Kläranlage bzw. zur B 48 mündet, handelt es sich um einen Fussweg. Insbesondere darf dieser Weg nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Die Benutzung mit motorisierten Fahrzeugen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

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