67808 Schweisweiler
Die Ortsgemeinde Schweisweiler gibt unter Hinweis auf § 22 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen bekannt, dass folgende Grabstätten infolge Ablauf der Nutzungszeit aufgelassen werden.
Abgelaufene Gräber:
Ruppert Magarete + 1989
Six Heinz + 1987
Weber Wilfried + 1986
Müller Rosa + 1985
Schwaninger Rosa + 1982
Bauer Wilhelmine + 1979
Bauer Philipp + 1981
Schuler Rudolf + 1979
Schuler Anna + 1977
Schuler Franz + 1988
Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Gräber mit Grabmal und Einfassung innerhalb der nächsten 3 Monate, spätestens aber bis zum 30. November 2023 zu entfernen bzw. nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung durch die Ortsgemeinde Schweisweiler entfernen zu lassen.
Die Ruhefristen betragen 30 Jahre. Die betroffenen Gräber wurden mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet.
Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.
Reagieren die Nutzungsberechtigten der Gräber innerhalb der o.g. Frist nicht, wird die Ortsgemeinde Schweisweiler die Gräber räumen (lassen). Die dabei entstehenden Kosten werden dann bei den Verantwortlichen angefordert.
Für Abräumungsaufträge und alle weiteren Friedhofsfragen können Sie sich an die Friedhofsverwaltung, Herrn Eggert, (Telefon: 06302 / 602-52) wenden.
Bei Herrn Eggert erhalten Sie auch Vordrucke, um der Ortsgemeinde einen schriftlichen Auftrag zur Entfernung der Grabstätten zu erteilen.
Schweisweiler, Winnweiler, den 11.08.2023
| gez. Wichlidal | Verbandsgemeindeverwaltung, |
| Ortsbürgermeister | Friedhofsverwaltung |