Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof

67808 Schweisweiler

Die Ortsgemeinde Schweisweiler gibt unter Hinweis auf § 22 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen bekannt, dass folgende Grabstätten infolge Ablauf der Nutzungszeit aufgelassen werden.

Abgelaufene Gräber:

Ruppert Magarete + 1989

Six Heinz + 1987

Weber Wilfried + 1986

Müller Rosa + 1985

Schwaninger Rosa + 1982

Bauer Wilhelmine + 1979

Bauer Philipp + 1981

Schuler Rudolf + 1979

Schuler Anna + 1977

Schuler Franz + 1988

Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Gräber mit Grabmal und Einfassung innerhalb der nächsten 3 Monate, spätestens aber bis zum 30. November 2023 zu entfernen bzw. nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung durch die Ortsgemeinde Schweisweiler entfernen zu lassen.

Die Ruhefristen betragen 30 Jahre. Die betroffenen Gräber wurden mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet.

Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.

Reagieren die Nutzungsberechtigten der Gräber innerhalb der o.g. Frist nicht, wird die Ortsgemeinde Schweisweiler die Gräber räumen (lassen). Die dabei entstehenden Kosten werden dann bei den Verantwortlichen angefordert.

Für Abräumungsaufträge und alle weiteren Friedhofsfragen können Sie sich an die Friedhofsverwaltung, Herrn Eggert, (Telefon: 06302 / 602-52) wenden.

Bei Herrn Eggert erhalten Sie auch Vordrucke, um der Ortsgemeinde einen schriftlichen Auftrag zur Entfernung der Grabstätten zu erteilen.

Schweisweiler, Winnweiler, den 11.08.2023

gez. Wichlidal

Verbandsgemeindeverwaltung,

Ortsbürgermeister

Friedhofsverwaltung