1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen für die Ortsgemeinde Winnweiler wurde am 11.08.2023 den Gemeinderatsmitgliedern zugeleitet.
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstraße 29, Winnweiler, Zimmer 1-107, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Winnweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan sowie seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Referat 3, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seiner Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Stellenplan und Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.