Titel Logo
Winnweiler Rundschau
Ausgabe 32/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Winnweiler

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 für die Verbandsgemeinde Winnweiler wurde am 08.08.2025 den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zugeleitet.

1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstraße 29, Winnweiler, Zimmer 1-107, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Winnweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Vorschläge zum Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Referat 3, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, zu übermitteln. Der Verbandsgemeinderat wird vor seiner Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Winnweiler, den 08.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Rudolf Jacob
Bürgermeister