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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sippersfeld

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

vom 16.08.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

91.000,00 Euro

108.700,00 Euro

zusammen auf

91.000,00 Euro.

108.700,00 Euro.

Die Verwaltung wird im Vollzug dieser Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ermächtigt, zu gegebener Zeit die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite zu den am Kapitalmarkt erreichbar günstigen Bedingungen aufzunehmen. Dies gilt auch für Umschuldungen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf — 0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf —  0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2024

2025

322.137 €

468.402 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für jeden gefährlichen Hund

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Beiträge zur Unterhaltung der Wirtschaftswege werden wie folgt festgesetzt:

a)

Beitrag mit Jagdpachtanteil (für Grundstückseigentümer, die sich ihren Jagdpachtanteil im Jagdbezirk Sippersfeld nicht auszahlen lassen)

b)

Beitrag mit Jagdpachtanteil (für Grundstückseigentümer, die sich ihren Jagdpachtanteil im Jagdbezirk Münchweiler/Alsenz nicht auszahlen lassen)

c)

Beitrag ohne Jagdpachtanteil (für Grundstückseigentümer, die ihren Jagdpachtanteil zurückverlangen)

§ 7 Stellenplan

Der Stellenplan wird laut Anlage festgesetzt!

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2007 betrug  — 5.253.671 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt  — 5.535.393 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  — 5.474.574 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  — 5.526.852 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt  — 5.485.795 €

(Bei dieser Betrachtungsweise sind die Jahresabschlüsse bis 2022 sowie die Planzahlen der Ergebnishaushalte ab 2023 berücksichtigt!)

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Eine Wertgrenze für die Erheblichkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nach § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO wurde bisher noch nicht festgelegt.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze für Investitionen wurde bisher nicht festgelegt.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, z.B. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan

(ku- und kw-Vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren).

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei haushaltsrechtlicher Notwendigkeit entsprechende Sperren zu verfügen.

§ 12 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Sippersfeld, den 16.08.2024
gez. Jürgen Heiler, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß §§ 98 Abs. 1 Satz 2, 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von —  91.000 €

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von  — 108.700 €

genehmigt.

Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3, 105 Abs. 3 GemO

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von —  322.137 €

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von —  468.402 €

genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag 19.08.2024 bis Dienstag 27.08.2024

während den üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Zimmer 1-107 öffentlich aus.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder

Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der GemO nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Winnweiler, den 16.08.2024
gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister