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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 34/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Imsbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung der Ergänzungssatzung „Stangenwiesen II“ der Gemeinde Imsbach im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Imsbach hat am 04.12.2025, in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ergänzungssatzung „Stangenwiesen II“ gemäß § 34 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB, aufzustellen. Am 26.03.2026 wurde in öffentlicher Sitzung die Planoffenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet der Ergänzungssatzung „Stangenwiesen II“ befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Imsbach. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurstücksnummer 333/3 und hat eine Größe von ca. 2.670 m². Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Darstellungen in der Planurkunde (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches).

Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Satzung ist es auf dem landwirtschaftlich für die Futtererzeugung und für den Freilauf der Pferde genutzten Areal die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Pferdestalles mit Reitplatz zu schaffen. Mit der vorliegenden Satzung soll die Außenbereichsfläche der Parzelle 333/3 in den Zusammenhang der bebauten Ortslage einbezogen und dadurch eine städtebaulich gewollte Abrundung der bestehenden Bebauung am Ortsausgang erreicht werden. Die Einbeziehung des Flurstücks 333/3 in den Satzungsbereich ist damit begründet, dass sich bei dem unbebauten Grundstück, um eine Fläche handelt die am Bebauungszusammenhang teilnimmt und deren Bebaubarkeit sich nach der umgebenden Bebauung richtet. Entlang der Gienanthstraße Nr. 2 endet die zusammenhängende Bebauung unmittelbar mit der westlichen Gebäudewand im Übergang zum Flurstück Nr.333/3. Der westliche Abschluss des Flurstücks (330) bildet die Bebauung einer Gewerbehalle. Für diesen Bereich besteht Baurecht durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Stangenwiesen“ aus dem Jahr 2012. Die Ortsgemeinde Imsbach möchte in Anlehnung an die bestehende Bebauung auf dem Grundstück (Gienanthstraße Nr. 2 Flurstück 330) auch auf dem Flurstück 333/3 eine weitere Bebauung zulassen. Durch die Einbeziehung der Flächen im Bereich der Ergänzungssatzung wird die wirtschaftliche Ausnutzung vorhandener Erschließungs- und Infrastruktureinrichtungen ermöglicht. Das Gelände welches überplant wird ist leicht hängig und liegt entlang des Gewässers, dritter Ordnung, Imsbach. Relevante Belange des Artenschutzes sind für die Flächen der Satzung nicht bekannt. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll für die Parzelle 333/3 eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB erlassen werden. Für die Ergänzungssatzung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB ein sogenanntes „Vereinfachtes Verfahren“ gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Öffentliche Auslegung:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Ergänzungssatzung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom

24.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026

im Internet unter www.winnweiler-vg.de unter der Rubrik Bauen und Wohnen/Bauleitplanung/ Bauleitpläne im Verfahren veröffentlicht. Der Öffentlichkeit wird in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen des Bauleitplanverfahrens zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer 2/101, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, öffentlich aus.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgesetzt: Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gegenstand der Auslegung:

1.

Bekanntmachung

2.

Ergänzungssatzung „Stangenwiesen II“

3.

Festsetzungen

4.

Begründung

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@winnweiler-vg.de übermittelt werden. Auf anderem Weg fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls beim Verfahren berücksichtigt. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Unabhängig von der Übermittlung weisen wir darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Imsbach, den 21.08.2026
Winnweiler, den 21.08.2026

Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Oliver Krupp
gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister
Bürgermeister

Anlage:

Geltungsbereich: Ergänzungssatzung „Stangenwiesen II“ der Gemeinde Imsbach