Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Steinbach – Information an die Grundstücksbesitzer
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft hat sich nach gründlicher Prüfung einstimmig entschieden, gegen das Urteil vom 29.07.2025 Einspruch einzulegen.
Grund: Das Urteil erwähnt wesentliche Punkte, insbesondere den § 17 des alten Pachtvertrages vom 10.09.2018, in der Urteilsbegründung (angedachten Grenzverschiebung A63) überhaupt nicht. Des Weiteren stützt sich nach unserer Ansicht das Urteil auf falsche Annahmen.
Dazu zählen:
- falsche Auslegung des § 17,
- Annahme eines Anspruchs auf Vertragsverlängerung,
- fehlende Berücksichtigung formaler Mängel von 2018,
- einseitige Gewichtung der Darstellung der Klägerin.
Wir fordern vom Gericht eine erneute Prüfung – besonders in Bezug auf:
- die tatsächlichen Vertragsverhältnisse 2018–2024,
- die Rechte der Jagdgenossenschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts,
- die demokratische Legitimation der Genossenschaftsversammlung.
Durch die zeitliche Vorgabe war das weitere Einbinden der Genossenschaftsmitglieder nicht möglich. Während dem laufenden Verfahren möchten wir uns zurzeit nicht weiter öffentlich äußern.
Michael März
für den Vorstand der Jagdgenossenschaft Steinbach
Steinbach, den 15.08.2025