Seit 18.08.2026 können Führerscheine aus zwei weiteren Staaten umgeschrieben werden, ohne dass eine theoretische oder praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden muss. Inhaber ukrainischer und montenegrinischer Führerscheine können ab sofort ihren Antrag auf Umschreibung bei den Bürgerbüros der Verbandsgemeinden oder der Kreisverwaltung Donnersbergkreis stellen. Dabei ist jeweils zu beachten, ob und wie bei den jeweiligen Stellen Termine zu vereinbaren sind. Alternativ kann der Antrag ab 01.10.2026 auch online über die Homepage der Kreisverwaltung gestellt werden.
Was wird für den Antrag benötigt?
Den Antrag und weitere Informationen gibt es auf www.donnersberg.de unter „Bürgerservice & Verwaltung“ > „Leistungen“ bzw. > „Formulare“. Dem Antrag sind neben einem biometrischen Passbild und einer Kopie eines gültigen Führerscheines (Vorder- und Rückseite) auch eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel) beizufügen.
Die Führerscheinstelle weist daraufhin, dass nur gültige und vorliegende Führerscheindokumente umgeschrieben werden können. Die ausländischen Führerscheine müssen im Zuge der Umschreibung abgegeben werden; eine Kopie reicht hier also nicht aus.
Hintergrund:
Für die Teilnahme am inländischen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland gelten je nach Herkunftsland der jeweiligen Führerscheine unterschiedliche Regelungen, die unter anderem auf internationalen Abkommen basieren. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr. Siehe die Seite „Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland“: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html