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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 36/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Börrstadt

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Kaiserstraße I“ der Gemeinde Börrstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

- Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Börrstadt hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Kaiserstraße I“ beschlossen.

Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2022 gefasst.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB wurde am 22.02.2023 im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Ausweisung des Geltungsbereichs als Sondergebiet Photovoltaik. Der Bebauungsplan „Solarpark Kaiserstraße I“ besteht aus vier Teilflächen und ist Teil des „Interkommunaler Solarpark Börrstadt und Imsbach“. Der Geltungsbereich befindet sich westlich des Siedlungskörpers Börrstadt, entlang der Autobahn A63 und der Landesstraße L401. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 23 ha und beinhaltet die Flurstücknummern 2706, 2708, 2713, 2714, 2715, 2716 und 2718, Gemarkung Börrstadt, vollständig.

Der Geltungsbereich Fläche A liegt zwischen A63 und L401, westlich Fläche B und beinhaltet in der Flur 0 das Flurstück 2708 und grenzt an folgende Flurstücknummern an:

Im Norden: Gemarkung Imsbach, Flur 0 Flst. 1337/2, Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2709

Im Osten: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2710 (Wirtschaftsweg)

Im Süden: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2707 (L401)

Im Westen: Gemarkung Imsbach, Flur 0 Flst. 1332

Fläche B (zwischen A63, K45 und L401 sowie Flächen A und C) beinhaltet in der Flur 0 die Flurstücke 2713, 2714, 2715 und 2716 und grenzt an folgende Flurstücknummern an:

Im Norden: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2709 (Wirtschaftsweg)

Im Osten: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2717

Im Süden: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2719, 2712/2

Im Westen: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2712/1, 2711

Fläche C (zwischen A63 und L401, südöstlich Fläche B) beinhaltet in der Flur 0 das Flurstück 2718 und grenzt an folgende Flurstücknummern an:

Im Norden: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2709 (Wirtschaftsweg), 2717

Im Osten: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2837

Im Süden: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2821/1 und 2719 (L401)

Im Westen: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2717

Die Fläche D (im Süden an der A63 und L401) beinhaltet in der Flur 0 das Flurstück 2706 und grenzt an folgende Flurstücknummern an:

Im Norden: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2707

Im Osten: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2720

Im Süden: Gemarkung Börrstadt, Flur 0 Flst. 2702 (Messersbach)

Im Westen: Gemarkung Alsenbrück-Langmeil, Flur 0 Flst. 1829, 1828, Gemarkung Börr-stadt, Flur 0 Flst. 2705

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Solarpark Kaiserstraße I" ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan(ohne Maßstab):

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer-Nummer 2-101, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen vom 18.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgelegt:

Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Planzeichnung des Bebauungsplans

Textteil des Bebauungsplans

Begründung des Bebauungsplans

Umweltbericht (Büro Enviro-Plan, 20.07.2023) – als Teil der Begründung des Bebauungsplans

Potentialflächenermittlung für PV-Freiflächenanlagen vom September 2022

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Börrstadt, den 08.09.2023
Winnweiler, den 08.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Torsten Windecker
gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister
Bürgermeister