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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lohnsfeld

Lageplan Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“, OG Lohnsfeld

Inkrafttreten des Bebauungsplans

„Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“, Gemeinde Lohnsfeld

Genehmigung:

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 221) geändert in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 403), erlässt die Kreisverwaltung als zuständige Verwaltungsbehörde folgende Verfügung:

Der vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Lohnsfeld

am 03.06.2024

als Satzung beschlossene Bebauungsplan

„Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“

wird genehmigt.

Kirchheimbolanden, den 21.08.2024
Im Auftrag
gez. Welker

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Lohnsfeld hat am 03.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“ als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1952, 1953, 1954, 1955, 1957, 1958, 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1964, 1965, 1966, 1968/1 (tlw.) und 1969 (tlw.). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs lässt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen und Darstellungen entnehmen.

Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“ der Ortsgemeinde Lohnsfeld tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Referat 2, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet unter:

https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauleitplanung/bebauungsplaene/og-lohnsfeld

einsehbar.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.

Es wird, gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften, über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachung, schriftlich, gegenüber der Gemeinde, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird verwiesen.

Lohnsfeld, 06.09.2024  —  Winnweiler, 06.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Daniel Korn  —  gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister  —  Bürgermeister

Satzung

über die Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“in der Ortsgemeinde Lohnsfeld im Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB

vom 29.08.2024

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Lohnsfeld in öffentlicher Sitzung am 03.06.2024 den Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“ im Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

§ 1

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1952, 1953, 1954, 1955, 1957, 1958, 1959, 1960, 1961, 1962, 1963, 1964, 1965, 1966, 1968/1 (tlw.) und 1969 (tlw.). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs lässt sich aus den zeichnerischen Festsetzungen und Darstellungen entnehmen.

§ 2

Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde, die Textlichen Festsetzungen, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung.

§ 3

Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Lorenhek“ der Ortsgemeinde Lohnsfeld tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Lohnsfeld, den 29.08.2024
gez. Daniel Korn
Ortsbürgermeister