Der Ortsgemeinderat Münchweiler/Als. hat in seiner Sitzung am 20.08.2026
folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)
bekannt gemacht wird:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 wird wie folgt festgestellt und
genehmigt:
Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von 07.09.2026 bis 15.09.2026 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung!