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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 37/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

hier: Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Heuberg“ der Gemeinde Wartenberg- Rohrbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Wartenberg- Rohrbach hat am 27.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“ aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.05.2023 im Amtsblatt der VG Winnweiler bekannt gemacht

Geltungsbereich:

Das geplante Sondergebiet „Photovoltaik Freiflächenanlage“ der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach hat eine Gesamtgröße von rd. 13,5 ha und befindet sich östlich in ca. 1 km Entfernung zur Ortslage von Wartenberg-Rohrbach, im Norden schließt sich die US-Housing Heuberg an.

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heuberg“ umfasst entsprechend der aktuellen Katasterdaten die Grundstücke mit den Flurstücks- Nummern 1331 (teilweise); 1332; 1334; 1353 (teilweise); 1335; 1347; 1349 und 1343/1.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.

Mit der Realisierung der geplanten Photovoltaik Freiflächenanlage wird das Ziel verfolgt, einen nicht unerheblichen Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien zu leisten.

Weiterhin ist beabsichtigt, einen Beitrag zum landespolitischen Ziel einer klimaneutralen Energiegewinnung und dem Klimaschutz durch CO²-Einsparung zu leisten.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Gebäude 2, Zimmer-Nummer 2-101, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023 zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Die Auslegungszeiten sind wie folgt festgelegt:

Montags, dienstags, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gegenstand der Auslegung:

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Entwurf Planzeichnung

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Entwurf Textfestsetzungen

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Entwurf Begründung mit Anlagen

Hinweise:

Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Jakobstr. 29, 67722 Winnweiler, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren und im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Datenschutz:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Wartenberg-Rohrbach, den 15.09.2023
Winnweiler, den 15.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Matthias Marschall gez. Rudolf Jacob
Ortsbeigeordneter Bürgermeister

Anlage:

Geltungsbereich Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“ der Gemeinde Wartenberg-Rohrbach