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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 37/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Jahresabschluss 2023 Ortsgemeinde Börrstadt

Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Börrstadt

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung

Der Ortsgemeinderat Börrstadt hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) bekannt gemacht wird:

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wird wie folgt festgestellt und genehmigt:

Erträge  —  1.585.247,83 €

Aufwendungen  —  1.428.602,38 €

Jahresergebnis (Jahresuberschuss/-fehlbetrag)  —  156.645,45 €

Bilanzsumme Aktiva/Passiva  —  6.552.889,79 €

Stand des Eigenkapitals am Bilanzstichtag  —  1.789.991,59 €

Die im Haushaltsjahr aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen werden genehmigt.

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister (Ortsbürgermeister) vertreten haben, wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 15.09.2025 bis 23.09.2025 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Rathaus, Zimmer 1-107) öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung.

Winnweiler, den 12.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Jacob
(Jacob)
Bürgermeister