Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Tagen wurden in fast allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Winnweiler Flugblätter der „Initiative gegen das Industriegebiet „Gemeindeallmende“, für dessen Umsetzung im Winnweilerer Ortsteil Alsenbrück-Langmeil, derzeit ein Bebauungsplanverfahren läuft, verteilt. Da sich im Text des Flugblattes Inhalte befinden, die faktisch falsch sind, möchte ich an dieser Stelle die Sicht der verfahrensführenden Ortsgemeinde Winnweiler darstellen:
1. Flächenverbrauch:
IG Lorenhek, OG Lohnsfeld, B-Plan rechtskräftig:
Geltungsbereich B-Plan: 17,5 ha
davon öffentliche Grünfläche 3,4 ha
davon Neuversiegelung 10,0 ha
IG Hinterthal, OG Winnweiler, B-Plan rechtskräftig:
Geltungsbereich B-Plan: 11,6 ha
davon Grünfläche und Oberflächenwasserrückhaltung 1,7 ha
davon Neuversiegelung 7,5 ha
IG Gemeindeallmende, OG Winnweiler, B-Plan im Verfahren:
Geltungsbereich B-Plan: 20,3 ha
davon nicht überbaubar 5,7 ha
davon Neuversiegelung 13 ha
Es geht in der Summe also um ca. 30,5 ha Neuversiegelung, was der Hälfte der angegebenen 60 Hektar entspricht. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Dachflächen allesamt begrünt werden müssen.
2. 5 x mehr Verkehr
Es ist unstrittig, dass durch die Ansiedlung von Betrieben und der damit einhergehenden Schaffung von Arbeitsplätzen zusätzlicher Verkehr generiert wird. Der Umstand, dass die drei Industriegebiete von der Autobahn aus alle ohne die Nutzung einer Ortsdurchfahrt erreicht werden können, legt nahe, dass es zu keinem zusätzlichen Verkehr in den umliegenden Orten kommen wird. Der LBM wird an drei Knotenpunkten A63/B48, B48//L401 Ampelanlagen bauen. Diese Kosten übernehmen auch die Investoren, zzgl. einer Einmalzahlung für künftige Unterhaltung.
3. Finanzielle Risiken:
Es bestehen für die öffentliche Hand keine finanziellen Risiken. Über bestehende städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge sind sämtliche Kosten von den jeweiligen Investoren zu tragen. Im Gegenteil, durch die Ansiedlung entsprechender Unternehmen werden Gewerbesteuereinnahmen sowie Zuzüge, die sich auf die Einkommenssteueranteile auswirken, erwartet. Durch höhere Einwohnerzahlen werden auch höhere Schlüsselzuweisungen eingenommen. Auch wird für die Flächen der I-Gebiete künftig von den Eigentümern Grundsteuer B anstatt Grundsteuer A zu entrichten sein, was zu deutlich höheren Einnahmen bei der Gemeinde führt. In der Kombination der verschiedenen vorgenannten höheren Einnahmen, ist eher davon auszugehen, dass die kommunale Steuerlast der Allgemeinheit reduziert werden kann.
In einem Schreiben an die Mitglieder des Orts- und Verbandsgemeinderates wurde von der Initiative auch in den Raum gestellt, dass es zu Problemen bei der Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung und damit zu höheren Kanalgebühren kommen könnte. Das Gegenteil ist der Fall. Die Fragen der Einleitung und Behandlung von Schmutz- und Oberflächenwasser sind geklärt und nicht problematisch. Die GKA Winnweiler hat derzeit 9.000 Einwohnergleichwerte von 24.000 EWG ungenutzt. Sämtliche Investitionskosten für die öffentliche Infrastruktur (Straßen, Wasser, Abwasser, Ampelanlagen) trägt der Investor. Dieser muss für die Gesamtfläche, die noch nicht zum Beitrag für die erstmalige Herstellung herangezogen worden war, diesen Beitrag an die VG- Werke entrichten. Da die Anlagen alle schon gebaut sind, entstehen den VG- Werken keine zusätzlichen Kosten. Sie generieren aber einen siebenstelligen Betrag, der alle Gebühren – und Beitragszahler entsprechend entlastet. Für die Grundstücke werden dann in der Folge natürlich auch wiederkehrende Beiträge erhoben und laufende Gebühren bezahlt, was auch insgesamt die Gesamtheit der Beitragszahler entlastet.
Niemand braucht in der Folge eine Beteiligung an der Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenbau zu befürchten, da die I-Gebiete, analog der Verfahrensweise „Am Stundenstein“ eine eigene Abrechnungsheit bilden, in der nur die jeweiligen Anlieger am wkB Straßenbau herangezogen werden.
4. Mangelnde Transparenz
Seit Beginn der Überlegungen zur Ausweisung von I-Gebieten im Bereich der BAB 63/ B 48 und L 401 war dieses Thema wiederholt Gegenstand von Beschlüssen in öffentlichen Sitzungen unterschiedlicher kommunaler Gremien, über die jeweils auch im Amtsblatt und auf der Homepage der Ortsgemeinde Winnweiler berichtet worden ist. Außerdem sind alle Niederschriften öffentlicher Sitzungen im Internet für jedermann frei zugänglich.
In folgenden Sitzungen wurde das Thema behandelt:
10.04.2017 – Ortsbeirat Alsenbrück-Langmeil, Beschluss über Vorratsplanung Industriegebiet
02.05.2017 – Ortsgemeinderat, Beschluss über Vorratsplanung Industriegebiet
18.01.2018 – Verbandsgemeinderat, Beschluss über Antrag an die Planungsgemeinschaft Westpfalz wegen Aufnahme der Flächen in den regionalen Raumordnungsplan (ROP)
20.01.–19.03.2021 – Öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung FLNP
31.03.2022 – Ortsgemeinderat, Beschluss: Flächen aus ROP und FNPL sollen übernommen und entwickelt werden
23.11.2023 – Ortsgemeinderat, Beschluss über Abschluss städtebaulicher Vertrag, Kooperationsvereinbarung mit der OG Lohnsfeld
25.06.2024 – Ortsgemeinderat, Aufstellungsbeschluss
19.07.2024 – Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Amtsblatt und Internet
17.01.2025 – Öffentliche Bekanntmachung Kooperationsvertrag Amtsblatt und Internet
24.06.2025 – Ortsgemeinderat, Beschluss über frühzeitige Beteiligung B-Plan
Der entsprechende B-Plan befand sich vom 04.08.2025 bis zum 08.09.2025 in der frühzeitigen Beteiligung, d.h. sämtliche Unterlagen lagen öffentlich aus und konnten auch im Internet von jedermann eingesehen werden. Bis zum 08.09.2025 konnten von jedermann Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.
In der Sitzung des Ortsbeirates Alsenbrück-Langmeil am 30.07.2025 wurde anhand einer Präsentation die Historie der Entwicklung des Gebietes dargestellt und zahlreiche Fragen, die zuvor beim Ortsvorsteher eingereicht werden konnten, ausführlich beantwortet.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man hier mangelnde Transparenz ableiten kann. Zur Frage, welche Betriebe ansiedeln, ist zu bedenken, dass die Betriebe in der Regel erst dann öffentlich bekanntgeben wollen, dass sie sich an einem bestimmten Standort ansiedeln, wenn alle Rahmenbedingungen geklärt und der Grundstückskaufvertrag unterschrieben ist. Das ist bislang noch nicht der Fall. Durch Festsetzungen im B-Plan wird ja aber garantiert, dass nicht gewünschte Branchen ausgeschlossen sind. Genauso legt die TH-Lärm fest, welche Geräuschpegel zu welcher Tages- und Nachtzeit an den Häusern im Wohngebiet ankommen dürfen. Hier ist nicht maßgeblich, dass es sich um ein Industriegebiet handelt. Maßgeblich ist, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Die Werte wären bei einem Mischgebiet an Stelle eines IG also die gleichen. Die Vorgaben der Landesplanung, nur regional bedeutsame Ansiedlungen zuzulassen, garantiert außerdem, dass es hier zu keiner Zersiedlung oder zur Ansiedlung von Logistikern kommt, die nur drei Gabelstaplerfahrer beschäftigen.
Auch wurde seitens der Gemeinde und dem Investor bereits angekündigt, dass nach der frühzeitigen Beteiligung, wenn die Ergebnisse dieses Beteiligungsschrittes in die Planung eingeflossen sind, eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden wird, in der dann über den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Stand der Planung informiert werden soll. Erst danach werden sich der Ortsbeirat und der Ortsgemeinderat in einer gemeinsamen Sitzung wieder mit dem Thema befassen. Es folgt dann mit der Offenlage ein weiteres öffentliches Beteiligungsformat, in dem wieder alle Unterlagen öffentlich zugänglich sind und nochmals Anregungen und Bedenken in das Verfahren eingebracht werden können.
Im Übrigen wurden von mir sämtliche Anfragen, die mich zu dem Thema erreicht haben, egal ob persönlich oder schriftlich, sehr zeitnah beantwortet.