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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 37/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Solarpark Heuberg“, Gemeinde Wartenberg- Rohrbach

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Wartenberg- Rohrbach hat am 12.06.2025 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“ nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Genehmigung:

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 403), erlässt die Kreisverwaltung als zuständige Verwaltungsbehörde am 21.08.2025 folgende Verfügung: „Der vom Ortsgemeinderat am 12.06.2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“ wird genehmigt.“

Satzung

über die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Heuberg“

in der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach

vom 05.09.2025

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Wartenberg- Rohrbach in öffentlicher Sitzung am 12.06.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“ im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 BauGB als Satzung beschlossen.

§ 1

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Heuberg“ der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 1330 (tlw.); 1331 (tlw.); 1332; 1334; 1336 (tlw.); 1343/1, 1347; 1348; 1349; 1350; 1351 und 1353 (tlw.). Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von rd. 14,6 ha und befindet sich östlich in ca. 1 km Entfernung zur Ortslage von Wartenberg-Rohrbach. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung.

§ 2

Bestandteil der Satzung ist die Bebauungsplanurkunde, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht.

§ 3

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“ der Ortsgemeinde Wartenberg- Rohrbach tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Wartenberg- Rohrbach, den 05.09.2025
gez. Axel Erbach
Ortsbürgermeister

Hinweise der Verbandsgemeindeverwaltung:

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und Umweltbericht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Referat 2, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung, die Begründung und den Umweltbericht einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet unter:

https://www.winnweiler-vg.de/rathaus/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/wartenberg-rohrbach

einsehbar.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.

Es wird, gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften, über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres, seit dieser Bekanntmachung, schriftlich, gegenüber der Gemeinde, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird verwiesen.

Wartenberg-Rohrbach, 12.09.2025
Winnweiler, 12.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Axel Erbach
gez. Rudolf Jacob
Ortsbürgermeister
Bürgermeister

Lageplan Bebauungsplan „Solarpark Heuberg“, OG Wartenberg- Rohrbach