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Winnweiler Rundschau
Ausgabe 38/2023
Amtlicher Teil
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Terminbestimmung 1 K 30/22

Amtsgericht Rockenhausen

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 30/22  —  Rockenhausen, 04.09.2023

Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

08.11.2023

09:00 Uhr

1, Sitzungs-

saal

Amtsgericht

Rockenhausen,

Kreuznacher Straße 37,

67806 Rockenhausen

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Hochstein

lfd.

Nr.

Gemarkung

Flur,

Flur-

stück

Wirtschaftsart u.

Lage

Blatt

1

Winnweiler

468/6

Wiese Weiher

2.710

318

BV 1

2

Winnweiler

899

Hasenbusch

Ackerland

5.550

318

BV 3

3

Hochstein

273

Flur

Ackerland

2.350

318

BV 6

4

Winnweiler

470/13

Hutung

Kranzhübel

92

318

BV 7

5

Alsenbrück-

Langmeil

1546

Landwirtschaftsfläche

Im Laugenacker

4.366

318

BV 8

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wiese am Weiher;

Verkehrswert: 1.420,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Ackerland;

Verkehrswert: 20.000,00 €

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Ackerland;

Verkehrswert: 2.070,00 €

Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grünland, Wald;

Verkehrswert: 20,00 €

Lfd. Nr. 5

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Ackerland;

Verkehrswert: 4.240,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 16.12.2022 (BV 1 Flst. 468/6, BV 3 Flst. 899, BV 6 Flst. 273, BV 7 Flst. 470/13, BV 8 Flst. 1546) in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er - sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen- falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Klein
Rechtspfleger